Pkw privat verkaufen – Tipps und notwendige Schritte!

Nach dem Entschluss den alten Pkw zu verkaufen, weil man ein neueres Fahrzeug möchte oder ganz auf ein eigenes Auto verzichten will, stellt sich die Frage nach dem Wie? Nicht immer kann oder will man das alte Fahrzeug beim Händler in Zahlung geben. Vielleicht auch um einen höheren Preis zu erreichen. Ich bin bei meinem letzten Autoverkauf nach bestimmten Schritten vorgegangen.

Das sind das die wichtigen Schritte beim Autoverkauf:

  1. Fahrzeug Innen und Außen reinigen 
    Scheiben Innen und Außen putzen mit Tageszeitung oder Küchenpapier und einfachen Glasreiniger, das hinterlässt keine schlieren. Lack normal säubern und Insektenreste vorne entfernen. Felgen reinigen. Cockpit, Fussraum und Sitze absaugen und mit feuchtem Tuch abwischen.
  2. Kleinere Schäden an Lack und Dellen ausbessern lassen
    Es gibt Händler die Fahrzeuge auch mit kleinen Schäden unter Preisabzug ankaufen. Beim Lackierer Kostenvoranschlag einholen, so kann man entscheiden ob es günstiger ist es vorher machen zu lassen.
  3. Unterlagen zusammentragen wie Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Serviceheft, Unterlagen zur letzten AU und HU etc.
  4. Preisermittlung: Bei 1 bis 3 Auto-Händler in der Umgebung besuchen und Angebote einholen.
    Zur Kategorie Autohändler zähle ich auch Online-Berwertungsplattformen (Meine Erfahrungen mit „wir-kaufen-dein-auto.de“ kann man hier lesen)
  5. Marktpreisermittlung über mobile.de und autoscout24.de: gleiche Fahrzeuge mit gleichem Baujahr, Kilometerleistung, Farbe und Ausstattung suchen (nach Preis absteigend sortieren) und die oberen Treffer als Anhaltspunkt verwenden.
  6. Durch die Preisermittlung von Punkt 4 und Punkt 5 hat man schonmal einen guten Anhaltspunkt für einen Verkaufspreis
  7. Entscheidung treffen
    Entweder bestes Händlerangebot annehmen oder auf einer Plattform wie autoscout24.de oder mobile.de uvm. inserieren
  8. Auto fotografieren wenn online verkauft werden soll (Rundum und Innen, auf schönen Hintergrund achten)
  9. Beim Verkauf an Privat über ein Internet-Portal wird ein Kaufvertrag benötigt. Hierzu gibt es beim ADAC einen fertigen und rechtlich geprüften Kaufvertrag an Privat kostenlos als Download (PDF).

Am Ende gewinnt der beste Preis

Die ersten Anrufer sind an einem Schnäppchen interessiert, erst alle weiteren an Deinem Auto

Bei dem Gedanken an den Verkaufsablauf über ein Online-Inserat graute es mir persönlich. In den ersten 24 h kommen erstmal die Händler-Anfragen, die Suchanfragen bei mobile.de oder autoscout24.de gestellt haben und automatisch informiert werden. Die wollen dann aber auch nur zum Billigpreis kaufen, da kann man das Fahrzeug gleich verschenken. Man merkt, dass man im Kfz-Handel heutzutage beim Einkauf den Gewinn machen muss und nicht mehr beim Verkauf des Autos.

Hat man den ersten Kontakte überstanden, kommen die wirklichen Interessenten. Rückrufe, Termine finden und Besichtigung mit Probefahrt ausmachen. Nervig wird es nur, wenn Tage dazwischen liegen und das Auto sauber gehalten werden muss und man mehrere Interessententermine hat. Also am Besten die Termine maximal auf den danach folgenden Tag legen. Wenn der Erste auch gleich den gewünschten Verkaufspreis bezahlt ist natürlich alles super! Die anderen Interessenten sollte man dann sofort über den Verlauf informieren und Absagen.

Dann die Sache mit dem Bargeld, so ein paar tausender zu Hause herumliegen lassen ist so eine Sache. Fahrzeugbrief erst aushändigen nach Entgegennahme des kompletten Kaufpreises. Die Scheine auf Echtheit prüfen ist schwierig, hier ist Vertrauen gefragt bzw. wie man den Käufer einschätzt. Manche empfehlen, man solle zusammen zur Bank gehen und den Betrag gleich aufs Konto einzahlen. Der Bank-Kassierer prüft dann die Echtheit. Ich sehe das allerdings als einen Praxisfremden Vorschlag, weil der Verlauf oft am Abend oder am Wochenende stattfindet (zumindest ist das bei mir so).

Das ist beim Verkauf von betrieblichgenutzten Fahrzeugen oder auch Firmenwagen bei Freiberuflern zu beachten

Der Verkauf von betrieblich genutzten Autos bringt es leider mit sich, das auch ein Nicht-Autohändler 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie geben muss wie z.B. als Arzt, Anwalt, IT-Freiberufler oder Designer einen Pkw. Diese rechtliche Vorgabe ist sehr gut für den privaten Endverbrauch, aber für Freiberufler oder Selbstständige kann das zu unerwarteten Kosten führen nach dem Verkauf – selbst 1 Jahr später.

Ausschluss der Gebrauchtwagen-Garantie beim Verkauf (für Selbständige)

Beim Verkauf an andere Selbständige oder eben Händler kann die Gebrauchtwagengarantie ausgeschlossen werden (nur bei Gewerbe zu Gewerbe). Da ich meinen Pkw als Firmenwagen genutzt habe, ist der Verkauf für mich an einen gewerblichen Händler interessanter als der Verkauf an eine Privatperson.

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  1. Danke für den interessanten Beitrag zum Thema Autohandel. Meine Tante sieht nicht mehr so gut und möchte ihr altes Auto verkaufen. Gut zu wissen, dass es Händler gibt, die Fahrzeuge auch mit kleinen Schäden unter Preisabzug ankaufen.

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